Legal, illegal, nicht egal!

Es ist verlockend: Wieso zwanzig Euro für eine CD ausgeben, wenn dieselben Songs auch kostenlos online erhältlich sind? Viele Internet-Radios und Streaming-Portale bieten kostenlose Musik in rauen Mengen an. Doch hier ist Vorsicht angebracht: Die Musikindustrie hat ein verständliches Interesse, Gewinne zu erzielen. Das ist definitiv nicht möglich, wenn die Werke kostenlos erhältlich sind. Wo ist also der Haken?

Tauschbörsen

Fangen wir mit den Tauschbörsen an, denn hier lässt sich die Frage nach der Legalität am einfachsten beantworten: Hier sind Sie auf dem besten Weg, sich in die Nesseln zu setzen! Es ist auf der einen Seite nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke anderen zugänglich zu machen und umgedreht müssen Sie davon ausgehen, dass die so erhältlichen Dateien nicht den legalen Weg auf Ihren PC finden werden. Damit sind Sie folglich selbst haftbar und müssen, wenn Sie dabei erwischt werden, die Konsequenzen tragen.


Digitale Kopien

Hören Sie bei der Arbeit am Notebook gerne Musik? Möchten Sie daher Ihre Lieblings-CDs auf den Rechner kopieren? Die gute Nachricht: Das dürfen Sie. Laut Paragraph 53 des Urheberrechtsgesetzes ist eine privat erstellte Kopie nur dann rechtswidrig, wenn sie aus offenkundig rechtswidriger Quelle stammt. Privat ist die Kopie auch nur dann, wenn sie Ihre eigenen vier Wände nicht verlässt. Mit anderen Worten: Wenn Sie fleißig CDs brennen und diese unter Ihren Arbeitskollegen verbreiten, dann haben Sie den privaten Bereich bereits verlassen und begeben sich auf dünnes Eis. Außerdem ist es Ihnen keinesfalls gestattet, einen eventuell vorhandenen Kopierschutz zu umgehen. Mit einer Ausnahme.


Die „analoge Lücke“

In der deutschen Rechtsprechung ist bereits öfter der Begriff „analoge Lücke“ entstanden. Das bedeutet Folgendes: Wenn Sie die Musik von einem kopiergeschützten Tonträger ab dem Punkt aufzeichnen, wo er hörbar ist, dann haben Sie keine technischen Maßnahmen ergriffen, um einen Kopierschutz zu knacken. Mit Hilfe geeigneter Software und Geräte lassen sich die wiedergegebenen Stücke also „klassisch“ aufzeichnen – etwa wie mit einem Kassettenrecorder. Das kostet mehr Zeit, macht mehr Arbeit, ist aber wiederum legal. Welche Software dazu geeignet ist und wie Sie Musik auf diese Weise legal aus dem Internet aufzeichnen, erfahren Sie in unserem Video-Tutorial auf der Rückseite der Daten-DVD.


Streams

Im Internet werden zunehmend kostenlose Audiostreams angeboten. Dahinter verbirgt sich, dass die Musik direkt über das Internet wiedergegeben wird und dass keine Kopien auf dem lokalen Rechner gespeichert werden. In der Regel bezahlen die Anbieter solcher Angebote ihren Obolus an die Verwertungsgesellschaften – meist werden diese Portale durch Werbung gegenfinanziert. Auch hier besteht theoretisch die Möglichkeit, die oben beschriebene analoge Lücke auszunutzen, um die Lieblingssongs auf dem PC zu speichern.

Etwas schwieriger ist der Fall bei YouTube & Co. Der Nutzer verpflichtet sich bei der Anmeldung dazu, keine illegalen Inhalte online zu stellen. Dummerweise halten sich nicht alle daran. Für den Besucher ist allerdings nicht immer ersichtlich, welche Inhalte nun legal sind und welche nicht. Hier ist der Gesetzgeber nach bisheriger Rechtsprechung offenkundig auf der Seite des unbedarften Anwenders. Da dieser aus seiner Sicht nicht ermessen kann, was von den angebotenen Inhalten nun legal ist und was nicht, liegt bei illegalen Uploads der schwarze Peter eindeutig bei demjenigen, der die Daten hochgeladen hat.

Besondere Vorsicht ist bei offenkundig exotischen Angeboten angebracht. Nicht alle Streaming-Portale sind legal. Wenn solche Betreiber etwa in China ihren Server stehen haben und munter urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich feilbieten, dann hat weder die Musikbranche noch die jeweilige Strafverfolgungsbehörde eine Chance dem Treiben Einhalt zu gebieten. Hier muss der Anwender sehr genau beachten, ob er auf ein legales Angebot gestoßen ist.


Audials & Co.

MP3-Crawler, wie Audials machen sich die legalen Netzwerke zunutze, um Musik aus dem Internet zu laden. Man könnte an dieser Stelle also sagen, dass dies zumindest noch nicht als illegal gebrandmarkt ist. Die Musikindustrie, die sonst ihre Abmahnungen regelrecht vom Flugzeug abwirft, verhält sich an dieser Stelle noch erstaunlich zurückhaltend. Zunächst gilt, dass der Anwender ruhigen Gewissens davon ausgehen darf, dass die geladene Musik aus legalen Quellen stammt und dass in der Folge der oben genannte Paragraph 53 gilt.


Grauzonen ohne Ende

Leider scheint die Politik nicht in der Lage zu sein, einmal ein wirklich verbindliches Urheberrecht zu schaffen, das auch die Erfordernisse einer weltweit vernetzten Welt abdeckt. Stattdessen wird sich von einem halbgaren Kompromiss zum nächsten gehangelt. Die genannten Paragraphen und juristischen Bausteine sind daher keinesfalls als absolute Sicherheit zu verstehen. Eine wirklich handhabbare Rechtssicherheit für den Anwender gibt es kaum – es sei denn, er geht in den CD-Laden seiner Wahl und kauft sich das neueste Album seiner Lieblingsband auf die ganz klassische Weise. Alles weitere spielt sich nach wie vor in einer Grauzone ab, die in den kommenden Jahren sicherlich noch den einen oder anderen Stolperstein bereithalten wird.

 
 
 
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