Was ist ShareWare ?

ShareWare ist eine Vermarktungsstrategie für Software. Dabei erlaubt der Autor dem Anwender der Software, diese für eine bestimmte Zeit zu testen, zu kopieren und weiterzugeben.

Ist der Anwender mit der Software zufrieden, und will er sie über die eingeräumte Frist hinaus verwenden, so läßt er sich registrieren, indem der Anwender dem Autor die geforderte Registriergebühr zukommen läßt.

Mit der Registrierung sind meist weitere Vorteile für den Anwender verbunden, wie z.B.: voller Funktionsumfang, Wegfallen von Registrierungshinweisen, zusätzliche Spielstufen, Möglichkeit zum Abspeichern etc.

Hinweis:
Die Gebühr, die der Anwender an den Shareware-Händler entrichtet, ist nicht mit der Registriergebühr zu verwechseln.

Drei wesentliche Faktoren beeinflussen den Erfolg des Shareware-Konzeptes:

  • Die Autoren sind für Produktqualität und Produktevielfalt verantwortlich.
  • Die Shareware-Händler sind für Vertrieb und Werbung verantwortlich.
  • Die Anwender entscheiden mit ihrer Registriermoral darüber, ob sich dieses Vermarktungskonzept erfolgreich durchsetzen kann.

Nicht registrierten Benutzern wird eine eingeschränkte Lizenz zur Benutzung des Programms gewährt. Er kann bis zu 4 Wochen das Programm testen und entscheiden, ob er es weiter nutzen möchte.

Zur weiteren Benutzung des Programms benötigt er eine Registrierung. Die Benutzung einer nicht registrierten Kopie des Programms nach Ablauf der 4 Wochen ist für jede Person, jedes Geschäft, jede Gesellschaft, jede Behörde oder andere Einrichtung nicht erlaubt.

Es ist nur erlaubt, das Programm für die o.g. Testbenutzung zu kopieren und zu verbreiten. Folgende Punkte müssen dabei eingehalten werden:

  • Das Programm, bestehend aus den mitgelieferten Dateien, darf in keiner Art verändert und in keiner Weise zurückübersetzt, decompiliert oder deassembliert werden.
  • Das Programm darf nur vollständig mit allen mitgelieferten Dateien weitergegeben werden.
  • Das Programm darf auf Compact-Disk 'CD' vertrieben werden.
  • Das Programm darf in sog. 'Programm-Pakete' aufgenommen und vertrieben werden.
  • Das Programm darf in Mailboxen angeboten werden. Jedoch darf hier kein Entgelt für das Download entstehen.
  • An Gebühren, Kosten oder anderen Formen der Bezahlung für das Kopieren und Vertreiben des Programms und andere administrative Arbeiten bezogen auf das Produkt dürfen maximal 10,00 DM eingehoben werden.

Durch die Registrierung beim Autor erwirbt der Anwender eine Benutzerlizenz. Diese erlaubt ihm den Gebrauch des Programms nur auf einem Computer. Registrierte Benutzer können das Programm auch auf anderen Computern einsetzen, dürfen das Programm aber nur auf einem Computer zur gleichen Zeit benutzen.

Der Benutzer darf das Programm weder vermieten noch verleihen. Beim Weiterverkauf der Benutzerlizenz müssen alle Sicherungskopien und Updates des Programms mit übergeben werden. Der Käufer muß sich mit den Regeln dieser Benutzerlizenz einverstanden erklären.

Die Benutzung eines ShareWare-Programms erfolgt auf eigene Gefahr. Der Autor kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden für Schäden, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Benutzung entstehen, weder für Schäden an der Hardware oder der Software, noch für sonstige Schäden. Es besteht kein Anspruch gegen den Autor bezüglich einer Beseitigung etwaiger Programmfehler.

 
 
 
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